Aufgaben Betriebskommission des EGW

Betriebskommission des EGW

Betriebskommission des EGW


Die Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Sie bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und trifft Entscheidungen.

Außerdem ist die Betriebskommission zuständig für:

  • Genehmigung von größeren Geschäften im Rahmen des Wirtschaftsplanes
  • Stellungnahme zur Einstellung, Beförderung und Entlassung von Beamten und leitenden Angestellten.
  • Zustimmung zu Verträgen von größerer Bedeutung.
  • Entscheidungen über die Führung eines Rechtsstreites
  • Niederschlagung von Forderungen und Erlass größerer Forderungen
  • Stellungnahme zum Wirtschaftsplan und Vorlage an den Kreisausschuss
  • Stellungnahmen zum Jahresabschluss und zu Zwischenberichten der Geschäftsleitung
  • Zustimmung zu Mehrausgaben


Mitglieder der Betriebskommission


zum Seitenanfang Verantwortlich: EGW