Betriebskommission des EGW
Betriebskommission des EGW
Die Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Sie bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und trifft Entscheidungen.
Außerdem ist die Betriebskommission zuständig für:
- Genehmigung von größeren Geschäften im Rahmen des Wirtschaftsplanes
- Stellungnahme zur Einstellung, Beförderung und Entlassung von Beamten und leitenden Angestellten.
- Zustimmung zu Verträgen von größerer Bedeutung.
- Entscheidungen über die Führung eines Rechtsstreites
- Niederschlagung von Forderungen und Erlass größerer Forderungen
- Stellungnahme zum Wirtschaftsplan und Vorlage an den Kreisausschuss
- Stellungnahmen zum Jahresabschluss und zu Zwischenberichten der Geschäftsleitung
- Zustimmung zu Mehrausgaben
Mitglieder der Betriebskommission
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Verantwortlich: EGW



