Aufgaben des Einrichtungsbeirates

Einrichtungsbeirat des EGW

Einrichtungsbeirat des EGW


Beschäftigte von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sollen bei der Diskussion um die Ausstattung von Schulen ein Mitspracherecht haben. Daher wurde im Wetteraukreis ein Einrichtungsbeirat gebildet. Er unterstützt den Wetteraukreises nicht nur bei der Ausstattung der Schulen, sondern auch bei der Auswahl der Lehrmittel.

Der Einrichtungsbeirat soll den Schulträger bei folgenden Vorhaben beraten:

  • Festlegung von Ausstattungsstandards und Qualitätskriterien
  • Aufstellung von Standards und Kriterien für die Jahressausschreibung
  • Gestaltung und Festlegung des Umfangs des Einkaufshandbuchs

Bei allen Punkten sind die Anforderungen der verschiedenen Schulformen zu berücksichtigen.

 

Zusammensetzung des Einrichtungsbeirates

  • Leitung Fachstelle IT und Einrichtungen
  • Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft
  • Vertreterinnen oder Vertreter des Fachdienstes Schule 
  • Vertreterinnen oder Vertreter der Schulleitungen der einzelnen Schulformen
  • Vertreterin oder Vertreter des Gesamtpersonalrats - Lehrkräfte
  • Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtschwerbehindertenvertretung - Lehrkräfte 
  • Vertreterinnen oder Vertreter des Kreiselternbeirats
  • Vertreterinnen oder Vertreter des Kreisschüler- und Kreisschülerinnenrats
  • Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Bereich Sport 

Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen vertreten sein. Die Mitglieder werden im Namen des Kreisausschusses von der Schuldezernentin bzw. dem Schuldezernenten berufen.


Flyer - Einrichtungsbeirat


Mitglieder des Einrichtungsbeirates


zum Seitenanfang Verantwortlich: EGW